Dienstag, 15. März 2011

Kostenloser Hilfsservice für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität.
Gemäß Verordnung EG 1107/2006 des Europäischen Parlaments tritt ab 26. Juli 2008 auf allen europäischen Flughäfen ein Hilfsservice für Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit in Kraft. 
Diese Gemeinschaftsmaßnahme bedeutet einen sozialen Fortschritt für behinderte Menschen. Aus diesem Grund wurden alle erforderlichen finanziellen, materiellen und menschlichen Mittel bereitgestellt, um auf allen spanischen Flughäfen einen Qualitätsservice anbieten zu können, der gewährleistet, dass alle Personen unabhängig von der Art ihrer Behinderung den Lufttransport an jeglichem Ort innerhalb des europäischen Raums in Anspruch nehmen können.
Hier können Sie die ofizielle Broschüre herunterladen                                               

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